Bevor wir nun anfangen unseren BikeCamper zu planen und bauen, sollten wir einen Blick in die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) werfen, um sicher zu gehen, dass wir mit unserem Anhänger auch auf die Straße dürfen.

Laut Wikipedia gibt es keine speziellen Regelungen bzgl. Fahrradanhänger, solange keine Personen damit befördert werden:

Da StVZO weder Abmessungen noch Gesamtgewicht für Fahrradanhänger ausdrücklich festlegt, gelten gemäß § 63 StVZO die entsprechenden Regelungen für Kraftfahrzeuge nach §§ 32, 34, 36 Absatz 1 StVZO (aber nicht § 42 (2) StVZO). Damit wären die Länge über alles auf 12 m, die Höhe auf 4 m, die Breite auf 2,55 m und das Gesamtgewicht auf 28 t begrenzt. Weitere, nicht konkret bezifferbare Einschränkungen ergeben sich aus der grundsätzlichen Anforderung, dass das Gespann sicher geführt werden können muss.

Nun, 28 t mit dem Fahrrad zu bewegen wird schon sportlich. Auch ist fraglich, ob wir einen 12m langen Anhänger sicher durch den Verkehr bringen. Daher existiert ein Merkblatt (Link), in dem Empfehlungen für das Mitführen von Anhängern hinter Fahrrädern gegeben werden. Für uns relevant sind hierbei folgende Informationen:

Maximale Abmessungen:

  • Länge 2,00 m (Spezialanhänger zum Transport von Sportgeräten: Länge 4,00 m)
  • Breite 1,00 m
  • Höhe 1,40 m

Zulässige Gesamtmasse:

  • ungebremste Anhänger: 40kg
  • gebremste Anhänger: 80kg

Lichttechnische Einrichtungen:

Je nach Breite des Anhängers unterscheiden sich die notwendigen Lichttechnischen Einrichtungen, die der amtlich genehmigten Bauart entsprechen müssen:

Ab 60cm Breite:
  • vorne: zwei weiße Rückstrahler
  • hinten: zwei rote Rückstrahler „Z“
  • hinten: eine rote Schlussleuchte auf der linken Seite (darf mit Batterien betrieben werden)
  • seitlich:
    • mindestens zwei gleichmässig verteilt angebrachte gelbe Speichenrückstrahler oder
    • ringförmig zusammenhängende retroreflektierende weisse Streifen an Reifen oder Rad / Rädern oder
    • festangebrachte gelbe Rückstrahler an den Längsseiten, entsprechend § 66a, Abs. 4, Satz 3 StVZO.
Ab 80cm Breite:

Zusätzlich zu den Einrichtungen, die ab 60cm Breite notwendig sind:

  • vorne: eine weiße Leuchte auf der linken Seite (darf mit Batterien betrieben werden)

 

Was bedeutet das für uns?

Unser Anhänger sollte nach Möglichkeit also maximal 40kg wiegen, damit wir keine zusätzlichen Bremsen am Anhänger einbauen müssen. Um eine ausreichend große Liegefläche im Anhänger zu haben, können wir die maximalen Abmessungen vom 1 x 2 m als Grundfläche ausnutzen. Dadurch werden wir sowohl hinten als auch vorne ein elektrisches Licht benötigen.