Bevor wir nun anfangen unseren BikeCamper zu planen und bauen, sollten wir einen Blick in die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) werfen, um sicher zu gehen, dass wir mit unserem Anhänger auch auf die Straße dürfen.
Laut Wikipedia gibt es keine speziellen Regelungen bzgl. Fahrradanhänger, solange keine Personen damit befördert werden:
Da StVZO weder Abmessungen noch Gesamtgewicht für Fahrradanhänger ausdrücklich festlegt, gelten gemäß § 63 StVZO die entsprechenden Regelungen für Kraftfahrzeuge nach §§ 32, 34, 36 Absatz 1 StVZO (aber nicht § 42 (2) StVZO). Damit wären die Länge über alles auf 12 m, die Höhe auf 4 m, die Breite auf 2,55 m und das Gesamtgewicht auf 28 t begrenzt. Weitere, nicht konkret bezifferbare Einschränkungen ergeben sich aus der grundsätzlichen Anforderung, dass das Gespann sicher geführt werden können muss.
Nun, 28 t mit dem Fahrrad zu bewegen wird schon sportlich. Auch ist fraglich, ob wir einen 12m langen Anhänger sicher durch den Verkehr bringen. Daher existiert ein Merkblatt (Link), in dem Empfehlungen für das Mitführen von Anhängern hinter Fahrrädern gegeben werden. Für uns relevant sind hierbei folgende Informationen:
Maximale Abmessungen:
- Länge 2,00 m (Spezialanhänger zum Transport von Sportgeräten: Länge 4,00 m)
- Breite 1,00 m
- Höhe 1,40 m
Zulässige Gesamtmasse:
- ungebremste Anhänger: 40kg
- gebremste Anhänger: 80kg
Lichttechnische Einrichtungen:
Je nach Breite des Anhängers unterscheiden sich die notwendigen Lichttechnischen Einrichtungen, die der amtlich genehmigten Bauart entsprechen müssen:
Ab 60cm Breite:
- vorne: zwei weiße Rückstrahler
- hinten: zwei rote Rückstrahler „Z“
- hinten: eine rote Schlussleuchte auf der linken Seite (darf mit Batterien betrieben werden)
- seitlich:
- mindestens zwei gleichmässig verteilt angebrachte gelbe Speichenrückstrahler oder
- ringförmig zusammenhängende retroreflektierende weisse Streifen an Reifen oder Rad / Rädern oder
- festangebrachte gelbe Rückstrahler an den Längsseiten, entsprechend § 66a, Abs. 4, Satz 3 StVZO.
Ab 80cm Breite:
Zusätzlich zu den Einrichtungen, die ab 60cm Breite notwendig sind:
- vorne: eine weiße Leuchte auf der linken Seite (darf mit Batterien betrieben werden)
Was bedeutet das für uns?
Unser Anhänger sollte nach Möglichkeit also maximal 40kg wiegen, damit wir keine zusätzlichen Bremsen am Anhänger einbauen müssen. Um eine ausreichend große Liegefläche im Anhänger zu haben, können wir die maximalen Abmessungen vom 1 x 2 m als Grundfläche ausnutzen. Dadurch werden wir sowohl hinten als auch vorne ein elektrisches Licht benötigen.
7. Mai 2019 um 20:12
Hallo,
tolle Seite, aber…
warum nur 40 kg Zuladung? Da kann man ja kaum Wasser für unterwegs reinpacken (Nudeln kochen 4 l bspw.).
Und warum nur 1,40 m Höhe?
Viele Grüße
Ron
11. Juni 2022 um 22:54
Auf der Seite https://www.fahrradanhaenger-test.de/welche-laenge-darf-ein-fahrradanhaenger-besitzen/ steht:
„Die angegebenen Abmessungen im „Merkblatt“ dienen lediglich zur Orientierung und nicht als gesetzliche Vorschrift, sind also daher nicht besonders relevant.“
Ich hoffe dem ist auch so, da ich beabsichtige ein Kanu zu ziehen. Dabei kamen ich auf eine Anhängerlänge von ca 6m
14. Juli 2022 um 7:24
Das „Merkblatt“ ist nur eine Empfehlung. Deshalb ist es falsch, wenn du schreibst, der Anhänger soll „nach Möglichkeit also maximal 40kg wiegen, damit wir keine zusätzlichen Bremsen am Anhänger einbauen MÜSSEN.“ Du darfst auch durchaus einen Anhänger mit z.B. 60 kg ungebremst ziehen. Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage.
22. Dezember 2022 um 13:44
Kann mir mal einer erklären,warum E-Scooter keine Anhänger ziehen dürfen? Mit einem Moped was viel schneller als ein E-Scooter fährt darf man das. Mit einem Fahrrad das ja manschesmal mit ca. 30 kmh gefahren wird darf man das auch,aber mit einem scooter der gerade mal 20 kmh maximum fährt darf man das nich. Jetzt frage ich wo ist die Logik.